Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Gesundheit sichern, Arbeit erhalten

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein zentrales Instrument moderner Personalpolitik und Teil eines ganzheitlichen Gesundheitsmanagements. Es verfolgt das Ziel, langzeit- oder häufig erkrankten Beschäftigten den Weg zurück in den Arbeitsalltag zu ebnen und Arbeitsunfähigkeit langfristig zu vermeiden. Das BEM ist gesetzlich in § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt und betrifft alle Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht.

Warum ist das BEM wichtig?

Ein erfolgreiches BEM dient nicht nur der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sondern bietet Vorteile für beide Seiten:

  • Es schützt die Beschäftigten vor Arbeitsplatzverlust.
  • Es trägt dazu bei, Arbeitsunfähigkeitszeiten zu reduzieren.
  • Es fördert die Bindung der Mitarbeitenden ans Unternehmen.
  • Es verbessert das Betriebsklima und stärkt das Unternehmensimage.

Wann greift das BEM?

Sobald ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber aktiv werden und ein BEM anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fehlzeiten auf dieselbe Krankheit zurückzuführen sind oder verschiedene Ursachen haben.

Wie läuft ein BEM-Verfahren ab?

Der Ablauf folgt einigen Grundprinzipien:

  1. Kontaktaufnahme: Betroffene Beschäftigte werden schriftlich eingeladen und über Ziele, Ablauf und Datenschutz des BEM informiert.
  2. Einwilligung: Das BEM ist freiwillig. Ohne Zustimmung des Beschäftigten kann kein Verfahren stattfinden.
  3. Erstgespräch: Gemeinsam mit ggf. beteiligten Stellen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt) werden die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit analysiert und mögliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung besprochen.
  4. Umsetzung: Vereinbarte Maßnahmen werden dokumentiert und umgesetzt. Das können z. B. technische Anpassungen des Arbeitsplatzes, Arbeitszeitmodelle oder Qualifizierungen sein.
  5. Abschluss: Nach erfolgreicher Umsetzung wird das BEM offiziell beendet. Falls erforderlich, können Folgemaßnahmen oder ein erneutes BEM angeboten werden.

Rechtlicher Rahmen und Datenschutz

Ein zentrales Element des BEM ist der Datenschutz: Gesundheitsdaten unterliegen einem besonderen Schutz. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen erhoben und genutzt werden und müssen streng vertraulich behandelt werden.

Fazit

Das betriebliche Eingliederungsmanagement ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein wichtiges Mittel zur Gesundheitsförderung und Mitarbeiterbindung, das Unternehmen nicht nur im Krankheitsfall, sondern auch präventiv stärken kann. Arbeitgeber sind gut beraten, klare Strukturen zu schaffen und alle Beteiligten frühzeitig einzubinden, um das volle Potenzial des BEM auszuschöpfen.

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